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Recht oder Unrecht?


Wie istn das? Wenn ich eine Wohnung kündige tu ich das ja per Kündigung kund. Jetzt ist aber der Fall, dass auf dem Einschreiben der Absender fehlte und der Empfänger aus diesem Grund den Brief nicht angenommen hat.
Darf er (der Empfänger) das machen? Die Annahme aus diesem Grund verweigern? Hat er dann trotzdem die Kündigung erhalten und gilt die dann auch? War ja schließlich in seinem Machtbereich…
Wie seht ihr das?

10 Comments

  • Auf einem Einschreiben fehlte der Absender? Wie geht das denn? Da kann man ja überhaupt keine Bestätigung dafür bekommen, dass die Post auch angekommen ist.

  • Es gibt ja 2 verschiedene Einschreiben: Normal und Einschreiben mit Rückschein. Verschickt wurde das normale. Durch Öffnung der Post von der Post haben wir dann davon erfahren dass die Kündigung nicht angenommen wurde.

  • Also gdrs ist der Zugang auch dann erfolgt, wenn der Empfänger ohne trifftigen Grund ableht (Bsp für trifftigen Grund wäre falsche Anschrift, zu wenig Porto etc.) Aber nur weil kein absender drauf steht – ich weiß ja nicht. Kommt mir doch etwas komisch vor. Muss man überhaupt einen Absender angeben? Ist doch eigentlich nur wichtig, wenn der Breif unzustellbar zurückgesendet wird. Also ich wäre fast dafür, dass die Kündigung trotzdem wirksam ist 🙂

  • Dafür bin ich auch. Und wenn die sich ganz blöd stellt gehts vors Gericht. Geht ja schließlich um ne ganze Monatsmiete. Und die ist ja auch nicht ohne… Gibts noch andere Meinungen oder Leute die sich hierbei auskennen und Ähnliches gehört haben oder einen Prof. haben der davon schonmal erzählt hat?

  • Zur klarstellung: Zugegangen ist die Kündigung jedenfalls noch nicht. D.h. sie muss jedenfalls noch mal geschickt werden. Aber wenn der Vermieter das Einschreiben zu Recht abgelehnt hat, gilt dann trotzdem das Datum von der ablehnten Kündigung. Wichtig zwecks Frist!
    Hab heute auch mal einen unserer Experten gefragt, wie das rechtlich ist, aber nur die Antwort bekommen, dass mal da mal in einem Kommentar nachschauen muss. Soll ich das in der Uni mal für dich machen?

  • Ja das ist ja mal eine feine Sache! Also erstens, dass dann das Datum der abgelehnten Kündigung gilt! Perfekt! Ja Regina, wäre super, wenn du da mal für mich nachfragen könntest! Aber nachdem was ich jetzt grad lese gefällt mir das schon sehr sehr gut!
    Auf das erste abgelehnte Schreiben haben wir natürlich ein 2. Schreiben hinterhergeschickt um „nochmal“ zu kündigen. Somit ist das schon mal geklärt.
    Jetzt gehts nur noch um diesen einen überzähligen Monat, den die Vermieterin jetzt also eingestehen muss… 🙂

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