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Öffentliche Sicherheit in Gefahr?


Udo Vetter hat sich das Urteil das Bundesverfassungsgerichts zum Demonstrationsverbot des Sternmarsches nach Heiligendamm durchgelesen und seinen schönsten Satz hervorgehoben:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte
einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der
Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine
Rechtfertigung.

Ich frag mich bei den ganzen Diskussion aber auch warum immer alle Richter davon sprechen, dass die „öffentliche Sicherheit“ in Gefahr sei? Wieso öffentlich? Heiligendamm ist eingezäunt – da kommt keiner rein, der nicht rein darf. Der Zaun ist so großzügig bemessen, dass selbst wenn es jemand schaffen sollte – er wahrscheinlich außer Puste ist, bis er vor Angela Merkel, Putin oder Bush stünde.
Oder ist die öffentliche Sicherheit in Gefahr wenn ihr etwas zustoßen würde?! Geht die Welt unter? Oder stellen alle Demonstranten eine Gefahr für die Masse der „anderen“ Menschen dar? Ich verstehs nicht.
Erklärt mir das mal jemand? Ich hab leider nur „Jura for Dummies“ genossen – aber vielleicht gibts ja eine allgemeingültige Erklärung für „öffentliche Sicherheit“ abseits von Wikipedia.

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3 Comments

  • Hallo Rüdiger,

    danke für deinen Beitrag. Kannst du mir bitte die genaue Stelle in deinem Blog nennen, bei der du erwähnst dass man den lawblog nicht so ernst nehmen muss? Oder anderweitige Artikel rund um deine These?

    Andernfalls werd ich zumindest deinen Link löschen – riecht mir doch zu sehr nach Werbung.

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