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Jippy Yeah – Krawall und Remmi-Demmi


Und noch eine Schlappe für die Bundesregierung. Es steht 3:0 für den gescholtenen Staatsbürger!
Nach der Videoerfassung von Auto-Kennzeichen, dem Bundestrojaner wurde nun auch die Vorratsdatenspeicherung in ihre Schranken gewiesen. Leider ist es erst mal eine einstweilige Anordnung die ab dem 1. September näher behandelt wird, jedoch gilt diese Anordnung ab sofort.

Hoffentlich wird die gleiche Haltung wie beim Bundestrojaner bezogen, dass das Abrufen der abgespeicherten Daten nur dann zulässig ist, wenn der Staat Deutschland in seinen Grundfesten in Gefahr steht. Dann hats ja doch was gebracht, dass ich mich an der Massenklage (Sammelklage gibts in Deutschland ja nicht) beteiligt habe.