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Gedankensplitter zur Vorratsdatenspeicherung


Bei meiner nächtlichen Lektüre des neuen TKG (Telekommonikationsgesetzes) gingen mir einige Gedanken durch den Kopf.

  • In dem Gesetz steht zwar drin, dass man einige Protokolldaten speichern soll und diese auf Verlangen schnellstmöglich auszuhändigen hat. Es ist jedoch nicht näher spezifiziert wie dieses „Verlangen“ auszusehen hat.
  • Auch wurde in keinem Punkt erwähnt in welchen Format und in welchem Medium die Daten erfasst werden müssen. Da lässt sich doch sicher ein nettes Script schreiben, in dem die Seperatoren wahllos umhergeworfen werden oder nicht? Mal ein Komma, dann ne Tilde – und alles schön wild verstreut. 
  • Oder besser: Ausdrucke mit sich vergilbender Tinte. Es heißt nur, dass die Daten 6 Monate vorrätig gehalten werden müssen. Nicht wie lange sie danach auswertbar sein müssen.
  • Muss man anschließend auf Verlangen die kompletten 6 Monate aller durchlaufenden Daten abfragen und herausgeben oder nur einen maximalen Zeitraum zu einem bestimmten Verdacht (Funkzelle XY, IP 000.000.000.XXX). 

Fragen über Fragen, die wohl erstmal einige Gerichte sortieren werden. Oder wie seht ihr die Lage?

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4 Comments

  • das ist mir alles so wayne! sollen sie doch machen! ich komme aus dem osten und da war es noch schlimmer mit der totalen überwachung… ich habe nichts zu verbergen und spätestens wennd der erste terroranschlag oder ein kindesmissbrauch verhindert werden konnte durch die auswertung von sensibelen daten werden wieder alle lämmer schreien:
    gottseidank machen wir sowas!!!!

    auf dann
    ich war hier und der blogbesitzer kennt meine ip!

  • Also, ich finde das auch gut. Aber die Gedankensplitter sind schon, Naja. 😉

    Und wenn du hier mal deine Serverlogfiles anschaust. Die können auch von einem Richter verlangt werden. Und wenn du sie nicht aushändigst wird der Server beschlagnahmt. Was ist dir lieber?

    Und solange das durch die Judikative kontrolliert wird, sollte es auch nicht zu irgendwelchen Rasterfahndungen kommen…

  • @Jonathan: Nicht böse gemeint, aber wenn die Gedankensplitter „naja“ sind, was findest du dann „auch gut“ 😉
    Im TKG geht es ja im speziellen nicht um Server auf denen Internetseiten gespeichert sind, sondern um die Protokollierung der Zugänge zu unserer digitalen Kommunikation. Wenn ich die Zugänge überwachen kann, kann ich alles überwachen – kleine Webseitenbetreiber sind da uninteressant.

    Ich entsinne mich, mal etwas gelesen zu haben, dass die Telekom sogar eine Gebührenordnung für das Herausgeben von Serverlogfiles hat. Dagegen hatte mal jemand geklagt woraufhin die Telekom die Preise herabsetzen musste. Dürfte bei der Abfrage zur Vorratsdatenspeicherung ähnlich sein.

    Zu verbergen hab ich explizit nichts, ich will es aber auch nicht herausbrüllen. Ansonsten könnten wir ja auch alle nackt rumlaufen, wenn wir nichts zu verbergen hätten… find ich aber keine schöne Vorstellung *brrr*

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